Deutsche Nationalbibliothek

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Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), ehemals Die Deutsche Bibliothek (DDB) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland; sie erfüllt damit die wesentlichen Teile der üblicherweise einer Nationalbibliothek zugeschriebenen Aufgaben.


Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der gesetzliche Sammelauftrag der DNB umfasst ab 1913 in Deutschland veröffentlichte Medienwerke (auf der Grundlage des Pflichtexemplarrechts) und ab 1913 im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen und fremdsprachige Medienwerke über Deutschland. Die Publikationen werden erschlossen, archiviert und zur Präsenznutzung (Präsenzbibliothek) bereitgestellt. Außerdem erstellt die Bibliothek die Deutsche Nationalbibliografie und unterhält einige Sondersammlungen (Deutsches Exilarchiv 1933–1945, Anne-Frank-Shoah-Bibliothek, Deutsches Buch- und Schriftmuseum).

Mit der am 29. Juni 2006 in Kraft getretenen Neufassung des „Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek“ wurde die seit 1990 „Die Deutsche Bibliothek“ genannte Bibliothek in „Deutsche Nationalbibliothek“ umbenannt. Die Bibliothek hat drei Standorte:

Der Gesamtbestand der Deutschen Nationalbibliothek zählt ca. 22,2 Millionen Einheiten (ca. 13,2 Millionen in der Deutschen Bücherei Leipzig; ca. 7,8 Millionen in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main; ca. 1,2 Millionen im Deutschen Musikarchiv Berlin).

Zusammen mit der Sammlung Deutscher Drucke und den Sondersammelgebieten bildet die Deutsche Nationalbibliothek eine verteilte Nationalbibliothek für Deutschland. Die Leiterin der DNB führt den Titel „Generaldirektorin“, seit 1999 ist diese Elisabeth Niggemann. Ihr Vorgänger war Klaus-Dieter Lehmann.


Erwerbung

Jede in Deutschland publizierte Veröffentlichung muss der Bibliothek in zwei Exemplaren zugesandt werden (Pflichtexemplar). Von dieser grundsätzlichen Pflicht gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen, die im Gesetz selbst und aufgrund entsprechender Ermächtigungen in einer Rechtsverordnung und in den sogenannten Sammelrichtlinien geregelt sind. Von den ablieferungspflichtigen Druckwerken wird je ein Exemplar in Leipzig und eines in Frankfurt am Main gesammelt. Für sehr aufwändig hergestellte Medien, die in geringer Stückzahl aufgelegt werden, können die Verleger einen Zuschuss zu den Herstellungskosten der abgelieferten Pflichtexemplare erhalten. Im Normalfall aber hat die Nationalbibliothek Anspruch auf unentgeltliche Überlassung der Medien. Gekauft werden von der Bibliothek (allerdings nur in einem Exemplar, dieses wird in Leipzig aufbewahrt) ausländische Publikationen über Deutschland und Übersetzungen aus dem Deutschen (Germanica) sowie im Ausland erschienene deutschsprachige Werke.

Benutzung

Die Deutsche Nationalbibliothek ist eine reine Präsenzbibliothek. Die Bestände dürfen also nur im Lesesaal benutzt werden. Einen Leserausweis erhält jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen amtlichen Ausweis vorlegt. Die Jahreskarte kostet 38 Euro (Stand März 2007). Es gibt eine Beschränkung der gleichzeitig einsehbaren Werke. Einzelne Artikel oder Kapitel können auch gegen Gebühr als (digitale) Kopie bestellt werden. (Ein vergleichbarer Dienst ist der SUBITO-Dokumentenlieferdienst.)


Regelwerksarbeit und Normdateien

Die Deutsche Nationalbibliothek beteiligt sich an der Weiterentwicklung bibliothekarischer Regelwerke und arbeitet an Normdateien (Schlagwortnormdatei, Personennamendatei, Gemeinsame Körperschaftsdatei) für bibliographische Daten mit.

Weblinks

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