Bibliographie
Eine Bibliographie ist ein eigenständiges Verzeichnis, das bezogen auf Fachgebiete nach bestimmten Kriterien Literatur durch formale Beschreibungen nachweist, bzw. die Erstellung oder die Lehre von der Erstellung eines solchen Verzeichnisses.
Für den deutschen Buchhandel ist das VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher der Buchhändler-Vereinigung) bedeutenswert, welches (fast) alle in Deutschland erschienenen und noch lieferbaren Bücher verzeichnet.
Schon 1545-55 veröffentlichte Konrad Gesner in Zürich seine Bibliotheca universalis mit der Intention, "die gesamte Literatur aller Zeiten, Länder und Wissenschaften" zu kompilieren, was darauf hinweist, dass Bibliographien zu den ältesten Informationsmitteln gehören. Mittlerweile sind sie sogar als Datenbank, als CD-ROM oder über das Internet, evtl. zusätzlich zur gedruckten Ausgabe, zugänglich.
Einteilung
- nach Informationsumfang: nur bibliographische Angaben oder mit einer Annotation versehen
- nach Ordnungsprinzipien: alphabetisch, systematisch oder chronologisch
Ergänzungen
Bibliographiearten
Hinsichtlich ihres Inhalts wird unterschieden zwischen:
- Nationalbibliographien: für das Schrifttum eines Staates oder Sprachraumes
- Spezialbibliographien: für spezielle Publikationen, z. B. Patente, Konferenzen u. ähnl.
- Bibliographien korporativer Herausgeber: für Schriften von Akademien, Universitäten, Instituten, Organisationen wie z.B. UNESCO u. a.
- Personalbibliographien: für Schriften von oder über bestimmte Personen
- Regionalbibliographien: für Schriften über bestimmte Länder oder Regionen
Hinsichtlich der Form der Veröffentlichung sind zu nennen: die so genannten versteckten Bibliographien, die nicht als selbständige Publikationen, sondern innerhalb von Sammelwerken und Periodika oder als Anhänge zu Monographien erschienen sind.